Durch die vertragliche Bindung der DAkkS-Kalibrierstellen an die PTB legt diese fest wie:
- die Kalibrierungen durchzuführen sind
- die Kalibrierumgebung
- das Fachpersonal und
- die Qualität der Messmittel und Messverfahren zu sein hat.
Die DAkkS-Stellen sind keine staatlichen Stellen im Sinne der Eichämter, sondern sind – meist industrielle – ungebundene Institutionen, z. B. Firmen, die selbst eine Notwendigkeit nach hochgenauer Rekalibrierung haben. Weitere Details zu den DAkkS-Kalibrieranforderungen finden Sie unter „Welche Kalibrieranforderungen stellt der DAkkS?“.