Eichamt

staatliche Eich-, bzw. Kalibrierstellen die Eichgegenstände (Waagen, Mengenzähler, Manometer, etc.) nach dem Eichgesetz zu kontrollieren haben. Inzwischen in vielen Teilbereichen Liberalisierung des Markts (Ausnahmen von Eichgesetz), siehe auch DKD.
Siehe auch:
DKD